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Claim-Management nach der ÖNORM B 2110 – Seminar 1

3. Februar 2011 um 13:00 - 18:00


Seminarinhalte:

  • Eine völlig neue, dem Auftragnehmer (AN) ungewohnte Systematik
  • Neue, noch nicht ausjudizierte Definitionen / Bestimmungen
  • Das Leistungsziel als neuer Begriff und seine Bedeutung für das Leistungsänderungsrecht des Auftraggebers (AG)
  • Pflichten des AG bei der Gestaltung von Ausschreibungen
  • Neue Bestimmungen zur Geltendmachung von Mehrkosten
  • Neues System der Leistungsabweichung
  • Neue Mitteilungspflichten und Verfristungsbestimmungen
  • Wegfall der Anspruchsgrundlage Behinderung, stattdessen Oberbegriff “Störung der Leistungserbringung”
  • Neue Anmeldeverpflichtungen bei Störungen der Leistungserbringung
  • Risiken in der Angebotsphase bei späteren Mehrkosten
  • Risiken bei der Forderung nach umfassenden Mehrkosten
  • Risiken bei schleichenden Abweichungen vom Bau-Soll
  • Unterschiedliche Dokumentations- / Anmeldepflichten
  • Neue wesentliche Verpflichtungen für den AN und ihre Auswirkung auf den Sorgfaltsmaßstab, den der AN schuldet
  • Verbesserungen und Verschlechterungen für AN

DDr. Katharina Müller | Willheim Müller Rechtsanwälte


Weiterer Referent: DI Gerd Sommerauer |  SSP&E Consulting GmbH

Details

Datum:
3. Februar 2011
Zeit:
13:00 - 18:00
Veranstaltungskategorie:
Einladung
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Veranstaltungsort

Arcotel Nike, Untere Donaulände 9