Seminarinhalte:
- Eine völlig neue, dem Auftragnehmer (AN) ungewohnte Systematik
- Neue, noch nicht ausjudizierte Definitionen / Bestimmungen
- Das Leistungsziel als neuer Begriff und seine Bedeutung für das Leistungsänderungsrecht des Auftraggebers (AG)
- Pflichten des AG bei der Gestaltung von Ausschreibungen
- Neue Bestimmungen zur Geltendmachung von Mehrkosten
- Neues System der Leistungsabweichung
- Neue Mitteilungspflichten und Verfristungsbestimmungen
- Wegfall der Anspruchsgrundlage Behinderung, stattdessen Oberbegriff “Störung der Leistungserbringung”
- Neue Anmeldeverpflichtungen bei Störungen der Leistungserbringung
- Risiken in der Angebotsphase bei späteren Mehrkosten
- Risiken bei der Forderung nach umfassenden Mehrkosten
- Risiken bei schleichenden Abweichungen vom Bau-Soll
- Unterschiedliche Dokumentations- / Anmeldepflichten
- Neue wesentliche Verpflichtungen für den AN und ihre Auswirkung auf den Sorgfaltsmaßstab, den der AN schuldet
- Verbesserungen und Verschlechterungen für AN
DDr. Katharina Müller | Willheim Müller Rechtsanwälte
Weiterer Referent: DI Gerd Sommerauer | SSP&E Consulting GmbH