Ab 25. Mai 2018 muss jedes Hantieren mit personenbezogenen Daten wie Kunden-, Lieferanten- und Mitarbeiterdaten den Anforderungen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen. Umfangreiche Neuerungen, die Ausweitung der Betroffenenrechte sowie die künftige Eigenverantwortung der Unternehmen und der Unternehmer erfordern zahlreiche Umsetzungsmaßnahmen und die Implementierung neuer Datenschutzprozesse. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen drohen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder für Unternehmen bis zu 4 % vom gesamten weltweit erzielten Jahresumsatz, je nachdem was höher ist.
Daten sind im Geschäftsleben naturgemäß von tragender Bedeutung. Egal welche Unternehmensgröße, tagtäglich werden Daten erfasst, sortiert, abgefragt, verändert, verwendet, übermittelt oder gelöscht. Üblicherweise weist der Großteil der verarbeiteten Daten einen Bezug zu einer Person auf und unterliegt somit dem Datenschutzrecht.
Die Datenschutzexpertin Mag. Claudia Fleischhacker-Hofko zeigt Ihnen, was der Regimewechsel von einem behördlichen Registrierungs- bzw. Genehmigungsverfahren hin zu unternehmerischer Eigenverantwortung mit Rechenschaftspflicht konkret für Sie bedeutet und gibt Tipps, wie Sie die letzten Wochen vor Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen per 25. Mai 2018 nutzen sollten.
ZEITPLAN
Eintreffen der Teilnehmer, Welcome Coffee
Datenschutzgrundverordnung – Alles neu macht der Mai? Neue Verordnung, die alle Unternehmen betrifft
Mag. Claudia Fleischhacker-Hofko
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