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Nachteilsabgeltung: Werklohn ohne Werk?

22. Juni 2017 um 17:30


INHALTE:

  • Ansprüche des Unternehmers bei (teilweiser) Abbestellung des Werkes (der vereinbarten Leistung)
  • Was ist das Bau-SOLL bei einem Einheitspreisvertrag: Menge oder Leistungsziel?
  • Eingeschränkter Entgeltanspruch nach § 1168 ABGB versus Nachteilsabgeltung nach der ÖNORM B 2110
  • Spielen die Preisgrundlagen des Vertrages eine Rolle oder der tatsächlich erlittene Nachteil?
  • Bauwirtschaftliche Herleitung der Ansprüche

DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP
UNIV.-PROF. DI DR. TECHN. ANDREAS KROPIK


Details

Datum:
22. Juni 2017
Zeit:
17:30
Veranstaltungskategorie:
Einladung
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Veranstaltungsort

Müller Partner Rechtsanwälte, Rockhgasse 6, 1010 Wien