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Änderungen in Wohnungseigentumsanlagen

4. Juli 2016

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Gestaltungsspielräume des Wohnungseigentümers – Was darf ein Wohnungseigentümer an seiner Wohnung eigenmächtig ändern, wann benötigt er die Zustimmung der anderen Miteigentümer und unter welchen Voraussetzungen bekommt er diese? 

Von Wohnungseigentümern beabsichtigte Änderungen sind einzelfallbezogen zu beurteilen. Idealerweise kann die Zustimmung sämtlicher Mit- und Wohnungseigentümer eingeholt werden. Gelingt dies nicht, ist ein Außerstreitverfahren zur Ersetzung der erforderlichen Zustimmungen durch das Gericht zu führen, sofern nicht eindeutig nur Bagatelländerungen vorgenommen werden sollen. Zu warnen ist vor eigenmächtig vorgenommenen Änderungen. Diese können kostspielige Folgen haben und die Wohnungseigentumsgemeinschaft nachhaltig belasten.

Dr. Manuela Maurer-Kollenz



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