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‘Alsag-Falle’ Zwischenlagerung

23. Juni 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Auch das Zwischenlagern von Abfällen auf Baustellen kann eine Beitragspflicht nach dem Altlastensanierungsgesetz (Alsag) auslösen.


Bei der Zwischenlagerung von Abfällen auf Baustellen ist also nicht nur die zeitliche Komponente zu beachten – Lagerung von weniger als einem Jahr zur Beseitigung bzw. von weniger als drei Jahren zur Verwertung. Es sind vorab auch alle erforderlichen Bewilligungen einzuholen, wobei die erteilten Auflagen genau eingehalten werden müssen. Bei allfälligen Abweichungen sind die notwendigen Anzeigen zu erstatten. Unerheblich ist, ob ein Verstoß gegen den Bewilligungsbescheid zu einer Gefährdung von Schutzgütern führt.

MAG. HEINRICH LACKNER