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Aufzug zu laut – kein Werklohnanspruch

15. März 2019

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Der Werkunternehmer übernimmt regelmäßig das Risiko, dass der angestrebte Erfolg aufgrund fehlerhafter oder unzureichender Vorgaben nicht eintritt, wofür er einzustehen hat.


Der Werkunternehmer hat darauf zu achten, dass seine Angaben bezüglich des beizustellenden Stoffes präzis sind. Der einfache Verweis auf die ÖNorm­konforme Ausführung der Vorarbeiten oder die örtlichen Bauvorschriften ist oftmals zu wenig, um die vertraglich vereinbarte Leistung liefern zu können. Im Worst Case kann dies zum Verlust des Werklohnanspruchs führen.

MMag. Roman Gietler


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