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DDr. Katharina Müller ist neues Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der OGFV

29. Oktober 2013

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Seit Oktober 2013 ist DDr. Katharina Müller Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Österreichischen Gesellschaft für Familien- und Vermögensrecht.

Die Österreichische Gesellschaft für Familien- und Vermögensrecht hat sich als neue Plattform in der österreichischen Wissenschaftsszene Anfang 2013 neu etabliert. Sie wird getragen von renommierten Rechtswissenschaftern, die an drei österreichischen Universitäten tätig sind und zu den führenden Vertretern ihrer Fächer zählen: Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Johannes-Kepler-Universität Linz), Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter (Wirtschaftsuniversität Wien und Richter am VfGH) und Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer (Universität Wien).

Die Gesellschaft widmet sich den Kernthemen des Familienrechts, wie Ehe, Scheidung und Kindschaftsrecht sowie der familiären Vermögensplanung. Besonderes Augenmerk soll auf das europäische Recht und auf internationale Bezüge gelegt werden. Die Gesellschaft möchte sich zu einer maßgeblichen Stimme in der rechts- wissenschaftlichen Diskussion entwickeln, deren Forschungsergebnisse auch von der Politik wahr genommen werden.