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Deliktischer Schadenersatz

18. Februar 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Schuster, bleib bei deinen Leisten!

Die Verschuldenshaftung und somit die Schadenersatzpflicht kann sich durch Begehung eines Deliktes oder Verletzung eines Vertrages ergeben (Deliktshaftung, Vertragshaftung). Für einen Schädiger, der außerhalb eines Vertragsverhältnisses Arbeiten ausführt, gelten die Grundsätze zur deliktischen Haftung.


Die Grundsätze der deliktischen Haftung gelten für alle gefährlicheren Installations- und Montagearbeiten, insbesondere bei Wasser, Strom und Gasleitungen. Im Zuge der Ausführung aber auch bei Inanspruchnahme von Familien- oder Nachbarschaftshilfen durch ungelernte, nicht einschlägig ausgebildete Personen, sind unbedingt auch die möglichen Konsequenzen zu berücksichtigen.

Aber auch Hausverwaltungen sind im Sinne der Rechtsprechung bei Reparaturarbeiten zur sorgsamen Überprüfung angehalten.

MMag. Roman Gietler


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