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Die Pönalen im Zusammenhang mit COVID-19

24. Juni 2020

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Im Zuge der COVID-19 Pandemie beziehungsweise aufgrund der Maßnahmen zu deren Eindämmung ist es vermehrt zu Verzügen der Leistungserbringung der AN gekommen. 


Die Nachweispflicht trägt im Fall der Berufung auf den Wegfall der Pönale infolge von COVID-19 aufgrund der gesetzlichen Textierung der AN. Es ist daher jedem AN zu raten, allfällige Verzögerungen aufgrund von Auswirkungen der COVID-19 Pandemie, insbesondere aufgrund der COVID-19 Maßnahmen, detailliert zu dokumentieren. Um einen Ausschluss von Pönalen geltend zu machen, muss konkret dargelegt werden, inwiefern der AN an seiner Leistungserbringung aufgrund der COVID-19 Restriktionen behindert war, der bloße Vermerk „COVID-19 bedingt“ wird nicht ausreichen.

MMag. Roman Gietler


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