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Die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlags

7. August 2020

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Wann ist ein Kostenvoranschlag verbindlich, und welche Auswirkungen hat dies auf den Anspruch auf Mehrkosten? Ein Überblick.


Es ist eine Frage der Vertragsauslegung im Einzelfall, ob ein verbindlicher oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag vorliegt. Im konkreten Fall entschied der OGH, dass aufgrund der Vereinbarung, das Honorar von den Nettoherstellungskosten abhängig zu machen, der Unternehmer hinlänglich deutlich darauf hingewiesen hat, dass es sich bei den geschätzten Nettoherstellungskosten um einen unverbindlichen Kostenvoranschlag handelt. Wäre der Vertragspartner hingegen Unternehmer gewesen, so hätte die Unverbindlichkeit gesondert vereinbart werden müssen. Um Unklarheiten und möglichen Rechtsstreitigkeiten entgegenzuwirken, ist es ratsam, die Unverbindlichkeit klar zu vereinbaren, insbesondere bei Ver trägen mit Verbrauchern.

Mag. Christoph Gaar


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