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Eine Frage des Beweises!

21. Januar 2019

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

In einem gerichtlichen Rechtsstreit kommt es bekanntlich darauf an, wer, welche Tatsachen zu beweisen hat. Gelingt der Beweis nicht, entscheiden die gesetzlichen Beweislastregeln.


Im Anlassfall der Entscheidung GZ 5 Ob 68/18x konnte die AN nicht beweisen, dass es erst nach der Übergabe zur Beschädigung des von ihr verlegten Kelox-Modulrohres gekommen ist und sie am Eintritt des Wasserschadens kein Verschulden traf. Somit haftete die AN für die Sanierungskosten, obwohl zu wesentlichen Umständen im Verfahren keine Feststellungen getroffen werden konnten. Den gesetzlichen Beweislastregeln kommt also eine entscheidende Rolle zu, wenn der Beweis zu wesentlichen Tatsachen nicht gelingt.

DR. BERNHARD KALL


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