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Erben ohne Streit – Das Pflegevermächtnis: Pflege soll belohnt werden

19. April 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Pflegeleistungen im Familienkreis werden vielfach nicht abgegolten. 2017 wurde ein neues Gesetz eingeführt, das diesen Missstand teilweise beheben soll.

Die Rechtsanwälte Katharina Müller und Martin Melzer erklären im Gastblog, wann ein Anspruch auf ein gesetzliches Pflegevermächtnis besteht.

Oftmals werden Pflegeleistungen im Familienkreis erbracht. In aller Regel werden diese aber nicht entsprechend abgegolten, sondern fallen letztlich unter den Tisch. Man kann hier getrost von einem Missstand sprechen, zumal diese Pflegeleistungen mit erheblichem zeitlichem und emotionalem Aufwand verbunden sind. Mit der Erbrechtsreform 2017 wurde diesem Missstand Rechnung getragen und das sogenannte Pflegevermächtnis eingeführt.

Darunter versteht man einen Anspruch auf erbrechtliche Abgeltung von Pflegeleistungen, die von nahen Angehörigen erbracht wurden. Der Begriff der Pflegeleistung ist hierbei erweitert zu verstehen. Nach dem Gesetzeswortlaut fällt darunter jede Tätigkeit, die dazu dient, einer pflegebedürftigen Person die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.

Lesen Sie [hier] mehr.

DDr. Katharina Müller, TEP / Dr. Martin Melzer, LL.M.


Dieser Beitrag ist online auf www.derstandard.at erschienen.