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Erben ohne Streit – “Ich enterbe dich”: Leichter gesagt als getan

24. März 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Um nahe Angehörige enterben zu können, gibt es mehrere Möglichkeiten

Die Rechtsanwälte Katharina Müller und Martin Melzer erklären im Gastblog die unterschiedlichen Enterbungsmöglichkeiten.

Das österreichische Erbrecht ist vom Prinzip der Testierfreiheit geprägt. Es ermöglicht jeder Person, auch für die Zeit nach dem Tod frei über ihr Vermögen zu verfügen. Dieser Freiheit werden aber Grenzen gesetzt, konkret durch das zwingende Pflichtteilsrecht. Das Pflichtteilsrecht sichert bestimmten nahen Angehörigen (Ehegatten, Kinder) einen Teil der Verlassenschaft zu.

In unserer Erbrechtspraxis sind wir regelmäßig mit dem Wunsch von Mandanten konfrontiert, dass einzelne oder alle nahen Angehörigen nichts erben sollen. Im Folgenden werden die Möglichkeiten aufgezeigt, diesen Wunsch – zumindest zum Teil – zu erfüllen.

Lesen Sie [hier] mehr.

DDr. Katharina Müller, TEP / Dr. Martin Melzer, LL.M.



Dieser Beitrag ist online auf www.derstandard.at erschienen.