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Gründung und Auflösung einer Arge

20. Oktober 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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In der Bauwirtschaft kommt es häufig vor, dass sich zwei oder mehrere Unternehmen zu Arbeitsgemeinschaften (Arge) mit dem Zweck zusammenschließen, Bauaufträge bestimmter Art oder aber auch nur ein bestimmtes Projekt gemeinsam durchzuführen.


Die Verbindung mehrerer Personen zu einem gemeinschaftlichen Zweck begründet regelmäßig eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR). Bei der Arge handelt es sich daher in der Regel um eine GesbR in der Form einer sogenannten Gelegenheitsgesellschaft, auf die die ABGB-Bestimmungen zur GesbR Anwendung finden. Für die Gesellschafter einer Arge, aber auch deren Vertragspartner kann vor allem die Frage der (Neu-) Gründung und Auflösung einer Arge – insbesondere in Hinblick auf Vertretungshandlungen im Namen der Gesellschaft – relevant sein.

MAG. CHRISTOPH GAAR


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