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Haftung des Baufortschrittsprüfers

13. Mai 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

In der Praxis werden Ziviltechniker unter anderem als Baufortschrittsprüfer beigezogen. Eine aktuelle Entscheidung des OGH beschäftigt sich mit ihrer Haftung.


In der Praxis kann es für die Frage der Haftung von erheblicher Bedeutung sein, wer in welcher Funktion unterschreibt und welcher Stempel verwendet wird. Wenn der Geschäftsführer ohne Firmenzusatz zeichnet bzw. auftritt, ist als Zweifelsregel von einem Eigengeschäft auszugehen.

MMag. Roman Gietler


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