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Haftungsfrage bei falschen Gutachten

12. September 2016

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Judikatur-Update:

Der Oberste Gerichtshof fällte ein Urteil zur Haftung des gerichtlich ­bestellten Sachverständigen. Die tägliche Praxis zeigt, dass in beinahe jedem gerichts­verfangenen Bauprozess seitens des Gerichts ein Sachverständiger („SV“) beigezogen wird. Erfahrungsgemäß ist regelmäßig (zumindest) eine der Parteien dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden.

Eine aktuelle OGH-Judikatur widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen der bestellte SV den ­Parteien für die Erstattung eines falschen Gutachtens haftet.

Dr. Bernhard Kall


>> Lesen Sie mehr dazu in der Österreichischen Bauzeitung Ausgabe 17 oder auf www.bauforum.at.