MP-Law-Logo weiß

JOUR FIXE: Erbrechtsreform & Privatstiftungen – Neues Pflichtteilsrecht: Gestaltungsmöglichkeiten und Gefahren für Stifter

21. Dezember 2016

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Am 14. Dezember 2016 luden die Stiftungs- und Erbrechtsexperten RA DDr. Katharina Müller, TEP und RA Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP gemeinsam mit Dr. Stefan Kurz (BDO Austria GmbH) zum letzten Stiftungs-Jour Fixe des Jahres in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.  

Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 tritt mit 1.1.2017 in Kraft. Dies nahmen DDr. Katharina Müller und Dr. Martin Melzer zum Anlass, die sich daraus ergebenden weitreichenden Änderungen für Privatstiftungen zu präsentieren. Sie gingen auf die Eignung einer Begünstigtenstellung zur Pflichtteilsdeckung sowie die Neuregelung der Schenkungsanrechnung ein. Einen Schwerpunkt setzten sie auf das Haftungsrisiko aus potentiellen Pflichtteilsergänzungsansprüchen für den Stiftungsvorstand. Dr. Stefan Kurz legte dar, wie Ansprüche von Begünstigten zu bewerten sind und verwies dabei im Allgemeinen auf die Regeln für Unternehmensbewertungen. Im Einzelnen wird die vertragliche Ausgestaltung der Begünstigtenstellung im Rahmen der Bewertung jedoch genau zu prüfen sein.  


Die Experten kamen allesamt zum Ergebnis, dass die bestehenden Urkunden im Vorfeld zu prüfen und an die neue Gesetzeslage anzupassen sein werden. Um das Risiko für die Privatstiftung konkret zu erheben und haftungsrechtlich drohenden Konsequenzen für den Stiftungsvorstand beurteilen zu können, ist es ratsam, ein Bewertungsgutachten zur Bewertung der Begünstigtenstellungen und drohender Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten erstellen zu lassen. 


>> WEITERE DETAILS ZUM JOUR FIXE


Lesen Sie dazu auch den Gastbeitrag “Neues Erbrecht bringt Änderungsbedarf
für Privatstiftungen” von DDr. Katharina Müller und Dr. Martin Melzer, LL.M. erschienen im Geld-Magazin Ausgabe Dezember 2016 am 19.12.2016.