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JOUR FIXE: Preisgrundlagen und Vertragsfortschreibung

16. September 2015

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Am 14. September 2015, 17.30 Uhr fand ein Baurechts-Jour Fixe statt, bei dem sich DDr. Katharina Müller, TEP und FH-Prof. DI Dr. Rainer Stempkowski (Stempkowski Baumanagement & Bauwirtschaft Consulting GmbH) dem in der Praxis häufig strittigen Thema der Ableitung von Mehrkostenforderungen aus den Preisgrundlagen des Vertrages widmeten. 

Katharina Müller präsentierte zunächst die theoretischen Grundlagen, die sich aus dem allgemeinen Zivilrecht und der ÖNORM B 2110 ergeben. Anschließend erläuterte sie die Begriffe „Preisbasis“, „Preiskomponenten“ und „Preisgrundlagen“. Die Preisfortschreibung bei Mehrkostenforderungen und die Grenzen der Bindung an die Preisgrundlagen rundeten diesen Teil des Jour Fixe ab. „In unserer beruflichen Praxis nehmen wir eine wachsende Unsicherheit bei dem Thema Preisfortschreibung und Preisgrundlagen wahr. Uns ist es daher ein Anliegen konkrete Antworten auf die bestehenden Fragen der Unternehmen zu liefern.“ so Katharina Müller.

Im zweiten Teil des Jour Fixe präsentierte Rainer Stempkowski eingangs die Bedeutung der Preisgrundlagen und deren Bedeutung für die bauwirtschaftlichen Berechnungen: „Wesentlich beim Aufbau oder auch bei der Prüfung einer Mehrkostenforderung ist es, einen Bezug zu dem bestehenden Vertrag und den im Vertrag zugrunde liegenden Kostengrundlagen herzustellen.“ Anhand von konkreten Beispielen stellte er die Ableitung von Mehrkosten aus den Preisgrundlagen des Vertrags und deren Fortschreibung bei Terminabweichungen dar. Darüber hinaus erläuterte Rainer Stempkowski den Umgang mit „spekulativen“ Positionspreisen und Möglichkeiten der bauwirtschaftlichen Plausibilisierung eines angemessenen Preises.


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