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JOUR FIXE: Zahlungsdienstegesetz 2018

9. April 2018

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking


In einigen Wochen tritt das neue Zahlungsdienstegesetz 2018 in Kraft, mit dem der österreichische Gesetzgeber die PSD II (verspätet) umsetzt. Damit gehen zahlreiche Neuerungen und praktisch bedeutende Fragen einher.  


Am 26. April 2018 luden Mag. Gernot Wilfling und Dr. Maximilian Jacob (ING-DiBa Austria Niederlassung der ING-DiBa AG) zum Jour Fixe zum Thema “Zahlungsdienstgesetz 2018” in die Kanzleiräumlichkeiten ein und stellten das neue Gesetz und dessen Tücken sowie aktuelle Entwicklungen zur PSD II in zwei Fachvorträgen vor.

Mag. Gernot Wilfling präsentierte einen Überblick und die rechtlich interessanten Themen. Dr. Maximilian Jabob widmete sich im Anschluss dem ZaDig 2018 und der PSD II aus Sicht der Bank.


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