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Jour Fixe zum Thema “Gemeinkosten – Korrekter Umgang mit zeitabhängigen Kosten bei Leistungsabweichungen”

11. November 2014

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Am 10. November 2014 referierten die Baurechtsexperten DDr. Katharina Müller und FH-Prof. DI Dr. Rainer Stempkowski (Stempkowski Baumanagement & Bauwirtschaft Consulting GmbH) zum Thema “Gemeinkosten – Korrekter Umgang mit zeitabhängigen Kosten bei Leistungsabweichungen”. 

Katharina Müller präsentierte die Anspruchsgrundlagen für zeitabhängige Kosten und betonte, dass bei der Bewertung des Bau-Soll auch die Zeit und die Leistungsintensität als Umstand der Leistungserbringung berücksichtigt werden muss. Einen Schwerpunkt ihres Vortrages bildete die ausschreibungskonforme Kalkulation, die idR den Anforderungen der ÖNORM B 2061 entsprechen muss. Selbst wenn die Kalkulation diesen Anforderungen nicht entspricht, gilt laut Katharina Müller: „Ist die vergaberechtliche Hürde einmal überwunden, wird auch eine nicht-ÖNORM-konforme Kalkulation Preisgrundlage des Vertrags.“. Für die Praxis empfiehlt sie dennoch, gemäß ÖNORM zu kalkulieren, um die Nachweisführung bei Leistungsabweichungen zu erleichtern. 

Im Anschluss widmete sich Rainer Stempkowski dem bauwirtschaftlichen Umgang mit zeitabhängigen Kosten. Er wies auf die Wichtigkeit hin, in der Ausschreibung und auch in der Kalkulation zwischen zeit- und leistungsabhängigen Kosten zu differenzieren und empfahl den Einsatz eines Personal- und Ressourceneinsatzplanes als Instrument zur Plausibilisierung der Kalkulation und als Grundlage für die Geltendmachung von MKF bei Leistungsstörungen mit Auswirkungen auf die Bauzeit. Rainer Stempkowski ging weiters auf die ÖNORM-konforme Kalkulation insbesondere auch auf die Umlagemöglichkeiten für zeitgebundene Gemeinkostenein. „Spekulieren in der Gemeinkostenposition ist ein hohes Risiko.“, warnte er und empfahl weiter: „bei Leistungsabweichungen mit Auswirkungen auf den Bauablauf sind Mehrzeitforderungen genauso professionell einzureichen und zu behandeln wie Mehrkostenforderungen.“ 


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