MP-Law-Logo weiß

Judikatur-Update: laesio enormis bei Pauschalpreisvereinbarung?

12. November 2021

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Kann ein Vertrag wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB angefochten werden, obwohl ein Pauschalpreis vereinbart wurde?


Aus den Ausführungen des OGH geht also hervor, dass auch Pauschalpreisvereinbarungen wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB angefochten werden können. Die Anfechtung wäre lediglich ausgeschlossen, wenn in einem beidseitigen Unternehmergeschäft das Rechtsinstitut der laesio enormis vertraglich ausgeschlossen wurde oder wenn der verkürzten Partei das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung tatsächlich bekannt war. Nach der Judikatur des OGH reicht es nicht, wenn sie es hätte erkennen können.

MMag. Roman Gietler


>> Zum Beitrag