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KID-Prüfung

13. September 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Ab Anfang 2018 ist die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) anwendbar. Wer Kleinanleger zu PRIIPs berät oder ihnen PRIIPs verkauft, muss vor Vertragsabschluss ein vom PRIIP-Hersteller zu gestaltendes Basisinformationsblatt (KID) zur Verfügung stellen. Die Anforderungen der PRIIP-Verordnung an Inhalt und Form des KIDs sind sehr hoch. KIDs müssen etwa präzise, redlich, klar formuliert und zur sonstigen Dokumentation widerspruchsfrei sein. Das KID muss außerdem für Kleinanleger leicht verständlich und in klarer, präziser und verständlicher Sprache abgefasst sein, was Zurückhaltung bei Fachjargon verlangt. 

Für den Inhalt des KIDs kann neben dem PRIIP-Hersteller auch der PRIIP-Verkäufer verantwortlich gemacht werden und vom PRIIP-Verkäufer bereitgestellte Informationen können Kleinanleger zur Irrtumsanfechtung berechtigen. Außerdem drohen für Verstöße gegen die PRIIP-VO drakonische Verwaltungsstrafen.


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