Judikatur-Update:
Der Oberste Gerichtshof fällte ein Urteil zur Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen. Die tägliche Praxis zeigt, dass in beinahe jedem gerichtsverfangenen Bauprozess seitens des Gerichts ein Sachverständiger („SV“) beigezogen wird. Erfahrungsgemäß ist regelmäßig (zumindest) eine der Parteien dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden.
Eine aktuelle OGH-Judikatur widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen der bestellte SV den Parteien für die Erstattung eines falschen Gutachtens haftet.
Dr. Bernhard Kall
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