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Konfliktvermeidungs- und Konfliktlösungsmechanismen in Privatstiftungen

27. März 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

So sinnvoll Privatstiftungen als Instrument der Vermögensweitergabe sind, erweisen sie sich mitunter als Schmelztiegel gegenläufiger Interessen. Generationenwechsel, Pflichtteilsansprüche, divergierende Vorstellungen über die Vermögensveranlagung, Streitigkeiten mit dem Stiftungsvorstand oder zwischen den Familienstämmen sind nur einige Reibungspunkte, die sich ergeben können.

Allzu oft werden diese Reibungspunkte – auch mangels anderweitiger Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung – letztlich über den Stiftungsvorstand ausgetragen. Das hat wiederum zur Folge, dass es zukünftig womöglich schwieriger werden wird, adäquate Personen für dieses Amt zu finden. Restriktive Vergütungsregelungen in den Stiftungserklärungen machen die Situation nicht einfacher. Letztlich haben daher alle Stiftungsbeteiligten, nämlich Stifter, Stifterfamilie, Begünstigte und Mitglieder des Stiftungsvorstandes ein Interesse daran, Konflikte möglichst hintanzuhalten. Da bei einer auf viele Jahrzehnte angelegten Organisation wie der Privatstiftung Konflikte aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, muss die Stiftungserklärung Möglichkeiten zur Konfliktbewältigung schaffen. 

DDr. Katharina Müller
Dr. Martin Melzer