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Materialpreissteigerungen – Wann ist die Leistung unerschwinglich?

1. Oktober 2021

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Bietet die Berufung auf Unerschwinglichkeit eine Möglichkeit für den Auftragnehmer, die angebotenen Preise anzupassen oder sogar den Vertrag aufzulösen?


Dass die vorliegenden Preissteigerungen unvorhersehbar waren, ist wohl weitgehend unbestritten. Die Erbringung der geschuldeten Leistungen bei Dämmstoffen und Stahl zu den aktuellen Preisen steht in keinem Verhältnis zum Wert des beauftragten Entgelts, sodass diese Leistung schon objektiv unvernünftig und wirtschaftlich sinnlos sein kann. Insofern bietet auch die Berufung auf die Unerschwinglichkeit eine Möglichkeit für den AN, die angebotenen Preise analog zu den gestiegenen Materialpreisen anzupassen oder sogar den Vertrag aufzulösen.

Mag. Christoph Gaar


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