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Newsletter Bau- und Vergaberecht Issue 3|2023

24. Februar 2023

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Befristete Schwellenwertverordnung bis 30.06.2023

Wie wir bereits zu Beginn des Jahres berichteten, trat mit 31.12.2022 die bis dato geltende österreichische Schwellenwertverordnung 2018 (BGBl. II Nr. 211/2018) außer Kraft. Dies führte dazu, dass mit Jahresbeginn 2023 bei der Vergabe von Aufträgen die im BVergG 2018 vorgesehenen niedrigeren Schwellenwerte anzuwenden waren.

Lange war nicht klar, ob es überhaupt zu einer Verlängerung der Schwellenwertverordnung kommen wird. Mit der am 06.02.2023 kundgemachten Schwellenwertverordnung 2023 (BGBl II Nr. 34/2023) hat das BMJ eine zumindest temporäre Übergangslösung, gültig bis 30.06.2023, erlassen.

Lesen Sie [hier] mehr.

Dr. Bernhard Kall / Sebastian Wiederkumm



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