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Newsletter Privatstiftungen Issue 2|2015

8. Juli 2015

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

In seiner Entscheidung vom 19.11.2014 (6 Ob 140/14b) beschäftigte sich der OGH mit der Änderung einer Stiftungserklärung, welche im Ergebnis auf eine Abberufung des Vorstands der Privatstiftung hinauslief. 

Diese Entscheidung des OGH macht deutlich, dass bei Änderungen von Stiftungserklärungen stets darauf zu achten ist, dass es hierdurch zu keiner Beschneidung der von der Rechtsprechung geforderten Mindestfunktionsperiode von 3 Jahren kommt.


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