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Newsletter-Reihe: Erbrechtsreform 2015
Mit dem ErbRÄG 2015 sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die erbrechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, die großteils aus dem Jahr 1811 stammen, nicht nur sprachlich, sondern auch in ihren Regelungsinhalten an die geänderten Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts angepasst werden.Anlässlich der österreichischen Erbrechtsreform 2015 haben wir in einer eigenen Newsletter-Reihe über die ab 1.1.2017 in Kraft tretenden wesentlich Änderungen des Erbrechts informiert und diese aus Sicht der verschiedenen Anspruchsgruppen beleuchtet. Erben geht alle an:
- den Erblasser
- dessen Familie
- das Unternehmen (falls vorhanden)
- die Erben und
- die Pflichtteilsberechtigten
Zum Newsletter - Erbrechtsreform aus der Sicht des Unternehmens des Erblassers >>
Zum Newsletter - Erbrechtsreform aus der Sicht der Pflichtteilsberechtigten >>
Zum Newsletter - Erbrechtsreform aus der Sicht der Familie des Erblassers >>
Zum Newsletter - Erbrechtsreform aus der Sicht des Erben >>
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