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„Öffentlich-rechtliche“ Prüfpflichten

2. Oktober 2020

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko stellen „öffentlich-rechtliche“ Prüfpflichten dar, aber nicht immer werden diese Aufgaben in der Praxis ernst genommen.


Die vorliegende Entscheidung stellt sicherlich einen Extremfall dar. Dennoch führt sie das Haftungsrisiko, das mit der Übernahme einschlägiger Prüfpflichten verbunden ist, deutlich vor Augen. Besonders tückisch: Der Umfang der Prüfpflichten ist im Gesetz in den meisten Fällen nicht näher umschrieben. Dem Haftungsrisiko begegnet man am besten mit einer genauen Kenntnis der einschlägigen technischen Grundlagen und einer soliden Vereinbarung mit dem Bauherrn/Auftraggeber, in der die Überwachungstätigkeit je nach den Anforderungen des Vorhabens geregelt ist.

Mag. Heinrich Lackner


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