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Örtliche Bauaufsicht und Vertretung am Bau

26. April 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

In der Praxis setzen Bauherrn nicht nur bei Großbauprojekten, sondern auch bei kleineren Projekten eine Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) ein. Nicht immer ist der Umfang der Vertretungsbefugnis der ÖBA aber klar.


Zu welchen Handlungen die ÖBA berechtigt ist, ist regelmäßig im Projekthandbuch oder in den vertraglichen Bestimmungen definiert. Die Werkvertragsnormen ÖNORM B 2110 und B 2118 sehen eine Bekanntgabe ausdrücklich vor. Zweifel sind im Einzelfall nach den Grundsätzen des Stellvertretungsrechts zu lösen. Dabei ist zwischen dem Außenverhältnis (gegenüber den Dritten) und dem Innenverhältnis (zwischen Bauherr und ÖBA) zu unterscheiden. Überschreitet die ÖBA ihre Vollmacht, ist der redliche Ausführende geschützt, wenn der Bauherr den Anschein einer erteilten Vollmacht erweckt; dazu zählt insbesondere die Verwaltervollmacht. Er ist aber auch dann geschützt, wenn der Bauherr in Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis von Übertretungen diese duldet.

DDr. Katharina Müller, TEP / Mag. Mathias Ilg, MSc


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