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Pauschalpreisverträge – Mythos und Wirklichkeit

25. Oktober 2020

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Die Vertragsparteien, hier in erster Linie Auftraggeber (AG), erwarten sich vom Abschluss eines Pauschalpreisvertrages in der Regel eine besondere Sicherheit. Dadurch, dass die Vergütung im Vorhinein festgelegt wird, können die Baukosten, so die Vorstellung, nicht höher werden. In mancher Hinsicht ein Mythos, wie dieser Beitrag aufzeigen soll.


Beim Pauschalpreisvertrag unterbleibt eine Abrechnung nach den tatsächlich ausgeführten Mengen. Wie viel »Mythos und Wirklichkeit« im Pauschalpreis steckt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Ausschlaggebend sind der vereinbarte Leistungsumfang sowie die Qualität der verfügbaren Mengenermittlungskriterien.

Dr. Bernhard Kall / Mag. Heinrich Lackner


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