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Rechtsfolgen der Verletzung der Warnpflicht

22. November 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Verletzt der Auftragnehmer (AN) seine Warnpflicht gegenüber dem Auftraggeber (AG), kann dies weitreichende rechtliche Folgen haben.


Die Warnpflicht ist vor allem im Bauvertrag eine zentrale (Neben)Verpflichtung des AN. Für den AN empfiehlt sich, bei Zweifeln, ob eine Warnpflicht besteht, seine Bedenken zumindest im ersten Schritt mit dem AG zu erörtern. Die Erfüllung der Warnpflicht sollte jedenfalls dokumentiert werden. Eine Missachtung der Warnpflicht kann im äußersten Fall zu erheblichen Schadenersatzpflichten und einem Verlust des Werklohnanspruchs führen. Die Umstände des Einzelfalls, insbesondere ein allfälliges Mitverschulden des AG, ein allfälliges Verschulden anderer AN und Sowieso-Kosten, sind zu berücksichtigen. Deren Beurteilung ist regelmäßig durchaus komplex.

DDr. Katharina Müller, TEP / Mag. Mathias Ilg, MSc


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