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Skonto – Was ist zulässig?

4. März 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Was versteht man unter Skonto, wie wird es vereinbart und was gilt bei mangelhafter Bauführung? Ein Überblick.


In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Skonto vereinbart wird. Dies ist zugleich Voraussetzung, um Skontoabzüge zu machen. Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig. Es gibt kein Recht auf ein Skonto. Empfehlenswert ist es zu vereinbaren, auf welche Zahlungen ein Abzug gestattet wird, in welcher Höhe und binnen welcher Frist. Weitere Voraussetzung ist eine prüffähige Rechnung.

MMag. Roman Gietler


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