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Verjährung von Schadenersatzansprüchen

19. August 2019

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Bekanntlich heilt die Zeit alle Wunden. So lautet ein Sprichwort. In der Praxis der Abwicklung von Bauschadenfällen birgt der Zeitablauf allerdings die Gefahr, dass Ersatzansprüche verjähren. Was für die Schädiger eine „Wohltat“ ist, stellt für Geschädigte oft eine Gratwanderung dar.


Der Lauf der dreijährigen Verjährungsfrist beginnt zwar erst mit der Kenntnis des Geschädigten von Schaden und Schädiger. Ist von der Einholung eines SV­Gutachtens die Beweisbarkeit anspruchsbegründender Tatsachen zu erwarten, verlangt die Rechtsprechung zusehends die Beauftragung eines Gutachtens über die Schadensursachen. Mitunter ist es also ratsam, die Kosten für ein privates SV­Gutachten aufzuwenden, will man verhindern, dass die eigenen Ansprüche verjähren.

MMAG. ROMAN GIETLER


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