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Vorsicht beim Regress – Haftungsbeschränkung kann zum Bumerang werden!

4. Juli 2019

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Die Verantwortung für einen Bauschaden liegt oftmals nicht nur bei einem Baubeteiligten, sondern bei mehreren. Kommt es zu einer Solidarhaftung, kann sich der Geschädigte grundsätzlich aussuchen, an wem er sich schadlos hält. Nicht immer ist es ratsam, wenn der gesamte Schaden geltend gemacht wird.

Zwar kann der Geschädigte im Fall einer Solidarhaftung von jedem Beteiligten für den gesamten Schaden Ersatz verlangen. Vereinbarte Haftungsbeschränkungen wirken im Regress jedoch nicht, sodass die Vertragsverhältnisse von Geltendmachung der Ansprüche genau geprüft werden sollten. Eine Haftungsbeschränkung kann nämlich – wie ein Bumerang – am Ende wieder den Geschädigten treffen!

Dr. Bernhard Kall
Mag. Heinrich Lackner


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