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Wandelbares Recht

25. Oktober 2016

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Seit mehr als zehn Jahren sind DDr. Katharina Müller, TEP und Dr. Bernhard Kall im Bereich des Bauvertragsrechts und Claimmanagement als Berater überwiegend aufseiten der ausführenden Unternehmen tätig und haben daher die Veränderungen, die sich im Bereich der Baupraxis in den vergangenen Jahren ergeben haben, unmittelbar wahrgenommen.

Anlässlich des 70jährigen Jubiläums der Österreichischen Bauzeitung stellen sich die beiden Baurechtsexperten die Frage:


Wie sehr hat sich der Baualltag aus rechtlicher Sicht in den vergangenen Jahren verändert, und worauf sollte man künftig noch besser achten?


FAZIT: Die vergangenen Jahre haben eine Zunahme bauwirtschaftlicher Mehrkostenforderungen insbesondere aufgrund gestörter Bauabläufe gezeigt, woraus sich eine gestiegene Bedeutung der Dokumentation in der Baupraxis ergibt. AN sind daher gut beraten, die Dokumentationsaufgabe ernst zu nehmen und erbrachte Leistung sowie Umstände der Leistungserbringung sorgfältig zu dokumentieren. Zur Lösung der Konflikte, die sich bei einem Bauvorhaben ergeben, empfehlen sich baubegleitende Streitbeilegungsverfahren. Auf diesen Umstand sollte schon in den Bauverträgen Bezug genommen werden, etwa durch Aufnahme von Schiedsgutachtervereinbarungen zur Lösung konkreter Problemstellungen im Bauprojekt.

>> Lesen Sie mehr zu den Veränderungen in Bezug auf Bauablaufstörungen, Dokumentation, Modelle der Nachweisführung und Schiedsgutachterverfahren.