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Wer rechtzeitig warnt, ist schon halb gerettet

3. Juli 2019

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Komplizierte Bauabläufe erfordern manchmal Warnung vor einer möglicherweise misslingenden Ausführung. Bei Verstoß können die Kostenfolgen einen Strich durch die (Ab-) Rechnung machen.


Obwohl der Oberste Gerichtshof in diesem Fall keine Warnpflichtverletzung des Auftragnehmers erkannt hat, da die „Bestellung“ des Auftraggebers auf Grundlage des Anbots des Auftragnehmers keine Anweisung war, sind aufgrund der weitreichenden und oft teuren Folgen (unter anderem Verlust des Werklohns, Schadenersatz) vom Auftraggeber kommende Anweisungen genau zu prüfen, ob sich diese nicht nachteilig auf das gemeinsame Ziel auswirken und der Auftragnehmer daher zu warnen hätte.

MAG. CHRISTOPH GAAR


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