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Wer trägt die Kosten einer Bauaufsicht für die Sanierung?

23. August 2018

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Beauftragt der Auftraggeber eine Bauaufsicht, um eine korrekte Ausführung der Sanierungsarbeiten sicherzustellen, kann er für diese Kosten unter bestimmten Voraus setzungen vom Auftragnehmer Ersatz verlangen.



Der AG kann den Ersatz der Bauaufsichtskosten für die Sanierung nur dann berechtigterweise fordern, wenn er auch schon bei der ursprünglichen Herstellung typischerweise eine Bauaufsicht beigezogen hätte. Ist dies nicht der Fall, sind derartige Kosten nach Ansicht des OGH nur dann zu berücksichtigen, wenn die Sanierung unter Beiziehung einer Bauaufsicht oder sonstigen Qualitätskontrolle günstiger käme als eine Ersatzvornahme.

MAG. HEINRICH LACKNER



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