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Wohnungsinhaberhaftung – Schadensdeckung durch Haushaltsversicherung?

15. Dezember 2020

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Wohnungsinhaber haften für Schäden durch Sachen, die aus der Wohnung gefallen, gegossen oder geworfen wurden. Ist die Versicherung im Rahmen einer Haushaltsversicherung zur Deckung von Wasserschäden eines anderen Mieters infolge von Bauarbeiten verpflichtet?


Die Haushaltsversicherung umfasst in aller Regel auch immer eine Haftpflichtversicherung. Versicherte Risiken sind dabei Gefahren des täglichen Lebens. Wird der Wohnungsinhaber zum Ersatz des Schadens im Rahmen der Haftung nach § 1318 ABGB verpflichtet, so tritt nach Ansicht des OGH der Versicherungsfall ein. Wurde der Schaden vom ausführenden Bauunternehmen sorgfaltswidrig verursacht, besteht allenfalls eine Regressmöglichkeit der Versicherung am schadensverursachenden Bauunternehmen.

MMag. Roman Gietler


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