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Newsletter Issue 20/September 2009

Auftraggeber-Haftungsgesetz ab 01. September 2009 in Kraft & Was sollten Auftraggeber und Auftragnehmer aufgrund des Auftraggeber-Haftungsgesetzes beachten

15. September 2009

Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit am 1.9.2009 in Kraft getretenen Auftraggeber-Haftungsgesetz, das bei der Weitergabe von Aufträgen im Bereich von Bauleistungen eine Haftung des Auftraggebers für alle Beiträge und Umlagen des beauftragten (Sub-) Unternehmens bis zum Höchstausmaß von 20 % des geleisteten Werklohnes eingeführt hat. Unter bestimmten Umständen besteht für den Auftrag-geber aber auch die Möglichkeit, sich von der Haftung zu befreien.

Aufgrund der geänderten Rechtslage sind auf Auftraggeber- sowie Auftragnehmer-seite einige Punkte zu beachten, um das Haftungsrisiko zu minimieren. 

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