Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit am 1.9.2009 in Kraft getretenen Auftraggeber-Haftungsgesetz, das bei der Weitergabe von Aufträgen im Bereich von Bauleistungen eine Haftung des Auftraggebers für alle Beiträge und Umlagen des beauftragten (Sub-) Unternehmens bis zum Höchstausmaß von 20 % des geleisteten Werklohnes eingeführt hat. Unter bestimmten Umständen besteht für den Auftrag-geber aber auch die Möglichkeit, sich von der Haftung zu befreien.
Aufgrund der geänderten Rechtslage sind auf Auftraggeber- sowie Auftragnehmer-seite einige Punkte zu beachten, um das Haftungsrisiko zu minimieren.