Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit der Übertragung von Tätigkeiten – insbesondere von Gemeinden – an ausgegliederte Rechtsträger, die in weiterer Folge quasi Aufträge für die öffentliche Hand vergeben. Für eine vergaberechtskonforme Vorgehensweise sind dabei einige Vorschriften zu beachten.
Immer wieder kommt es auch zur Gründung von Vereinen oder zur Abwicklung über Leasinggesellschaften, um das Vergaberecht zu umgehen.