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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 1|2020

BaFin hat Schwelle für Directors´ Dealings-Meldungen angehoben

16. Januar 2020

Wie bereits angekündigt, hat die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin den Schwellenwert für meldepflichtige Eigengeschäfte von Führungskräften (Director’s Dealings) von EUR 5.000 auf EUR 20.000 angehoben. Ab 1. Jänner 2020 müssen Personen, die Führungsaufgaben bei Emittenten wahrnehmen (iW Vorstände und Aufsichtsräte) bzw mit diesen in enger Beziehung stehende Personen in Deutschland Eigengeschäfte also erst dann melden, wenn diese innerhalb eines Kalenderjahres ein Gesamtvolumen von EUR 20.000 übersteigen. Hierbei ist jede Führungskraft und jede in enger Beziehung stehende Person gesondert zu betrachten und Geschäfte einer Führungskraft werden nicht etwa mit jenen der ihr eng verbundenen Personen zusammengerechnet.

Durch die Anhebung verspricht sich die BaFin eine deutliche Entlastung von Emittenten, Führungskräften und Behörden und folgt damit dem Weg von Mitgliedstaaten wie Dänemark, Frankreich, Italien und Spanien. Ob die FMA hier nachzieht, ist derzeit nicht klar (dem Vernehmen nach aber eher nicht).

Mag. Gernot Wilfling

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