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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 9|2017

Börserecht: So minimieren Sie mit uns Ihr Risiko

15. Dezember 2017

Im Börserecht sind die Strafdrohungen in den letzten Jahren durch die Decke gegangen. Verstoßen Organmitglieder oder Mitarbeiter eines börsenotierten Unternehmens gegen Börsegesetz oder Marktmissbrauchsverordnung, drohen dem Unternehmen Geldstrafen bis zu 15 Millionen Euro oder 15% des weltweiten Umsatzes. Zudem können die Vorstände des Unternehmens persönlich mit Millionenstrafen bedacht werden. Gleichzeitig ist die Regelungsdichte enorm und die Materie komplex.

Börsenotierte Unternehmen müssen daher darauf achten, dass ihre Organmitglieder und Mitarbeiter entsprechende Kenntnisse im Börserecht haben. Je umfassender die diesbezüglichen Vorkehrungen, desto geringer fällt die Strafe aus, sollte es doch einmal zu Verstößen kommen.

Minimieren Sie jetzt Ihr Risiko mit unserem neuen Produkt „Börsegesetz-Schulung“. Wir stellen ein maßgeschneidertes Programm mit zahlreichen Praxisbeispielen zusammen. Jeder Teilnehmer erhält ein Teilnahmezertifikat. Für bis zu 15 Teilnehmer verrechnen wir hierfür pauschal lediglich 1.500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Weitere Details zum Produkt finden Sie hier. Für Rückfragen und Terminvereinbarungen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.

Mag. Gernot Wilfling

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