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Newsletter Start-ups und Wachstumsfinanzierung Issue 2|2020

Corona Rettungsschirm nun auch für Start-ups

22. April 2020

Um die Liquidität österreichischer Start-ups zu sichern, hat die Bundesregierung ein Corona-Rettungspaket beschlossen. Insgesamt sollen EUR 150 Mio in zwei Hilfs-Vehikel die Start-up-Szene durch die Krise bringen:

  • Unter dem „Covid-Start-up Hilfsfond“ bekommen innovative Start-ups einen Zuschuss auf private Eigenkapital-Investments in Höhe von mindestens EUR 10.000, die seit Ausbruch der COVID-Krise getätigt werden. Die Mittel werden durch einen Zuschuss aus Bundesmittel verdoppelt, wobei der Zuschuss (nur) im Erfolgsfall zurückzuzahlen ist. Das Zuschussvolumen soll sich auf insgesamt EUR 50 Mio belaufen. Zur Abwicklung der Zahlungen soll eine Plattform eingerichtet werden.
  • Es wird ein vom aws gemanagter Venture-Capital Fonds ausgeschrieben, über den privates Risikokapital für technologiebasierte Start-ups mobilisiert werden soll. Mittels Ausschreibung (Call) werden ein oder mehrere private Fondsmanagements ausgewählt, welche in einem nächsten Schritt Venture Capital Fonds mit Investitionsfokus auf österreichischen Start-ups errichten sollen. Die Besonderheit: Das aws übernimmt hierbei eine Kapitalgarantie von bis zu 50 Prozent des Fondvolumens mit einem Rahmen von maximal EUR 25 Mio. Der jeweilige Venture Capital Fonds investiert in das jeweilige Start-up. Je Start-up ist zunächst ein Investitionsbetrag von EUR 200.000 bis zu EUR 1 Mio vorgesehen.

Weitere Maßnahmen für Start-ups betreffen die Stundung von Rückzahlungen von Förderungen des aws bzw der FFG und Erleichterungen bei Milestones für vor Corona gewährte aws-Förderungen.

Rückblickend konnten bisher gesetzte Maßnahmenpakete speziell bei Start-ups drohenden Liquiditätsengpässen wenig entgegensetzen. Beim Härtefallfond für Kleinstunternehmen scheiterte es vielfach an der niedrigen Mindestanzahl an Mitarbeitern bzw waren diese mit einem Maximalbetrag von EUR 6.000 über mehrere Monate verteilt, ohnedies bei weitem unzureichend. Kritik am neuen Corona-Start-up-Paket erntet insbesondere die wieder nicht vorgesehenen steuerlichen Beteiligungsfreibeträge für private Investoren. Interessant wird freilich auch, nach welchen Kriterien die Vergabe der Mittel erfolgen wird. Nachvollziehbare Investitionskriterien und ein rascher, transparenter Abwicklungsprozess wären jedenfalls begrüßenswert.

Über Details zur Thematik informieren wir Sie, sobald diese bekannt sind (voraussichtlich in unserem nächsten Newsletter).

Mag. Stefanie Ringhofer, LL.M.

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