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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 3|2020

COVID-19 wütet an den Börsen – ESMA-Empfehlungen

17. März 2020

Die ESMA hat sich aufgrund der heftigen Kursverluste an den Börsen in der Union im Zuge des Ausbreitens des COVID-19-Virus am 11.03.2020 mit einigen Empfehlungen an die Marktteilnehmer gewandt (ESMA71-99-1290).

Die ESMA hat die Marktteilnehmer dabei zuallererst auf die Wichtigkeit von deren Business Contingency Plans hingewiesen. Diese Pläne müssen dafür sorgen, dass auch in Krisenzeiten weiterhin die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Emittenten sollten laut ESMA auch so schnell wie möglich alle relevanten, wesentlichen Informationen über die Auswirkungen von COVID-19 auf ihre Fundamentaldaten, Aussichten oder finanzielle Situation gemäß ihren Transparenzverpflichtungen nach der Marktmissbrauchsverordnung offenlegen. Sollten sich daher durch COVID-19 Insiderinformationen nach Art 7 MAR ergeben und diese den Emittenten unmittelbar betreffen, müssen diese unverzüglich nach Art 17 MAR veröffentlicht werden.

Auch die Finanzberichterstattung iZm COVID-19 mahnt die ESMA besonders ein. Die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen von COVID-19 sollen so weit wie möglich auf der Grundlage einer qualitativen und quantitativen Bewertung der Geschäftsaktivitäten, der finanziellen Situation und der wirtschaftlichen Leistung im jeweiligen Finanzbericht zum Jahresende 2019 transparent gemacht werden, wenn diese noch nicht abgeschlossen sind, oder anderweitig in ihren Zwischenberichten offengelegt wurden.

Im Bereich der Fondsaufsicht stellt die ESMA schließlich klar, dass Vermögensverwalter weiterhin die Anforderungen an das Risikomanagement anwenden und entsprechend reagieren sollen. Diese Empfehlungen der ESMA mahnen die beaufsichtigten Unternehmen zu besonderer Aufmerksamkeit bezüglich COVID-19.

Dies bedeutet, dass auch in der COVID-19-Krise alle aufsichtsrechtlichen Pflichten einzuhalten sind, was besonders herausfordernd ist. Die oben beschriebenen Themen sind dabei im besonderen Fokus der Regulatoren.

Dr. Sebastian Sieder

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