Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit der Haftung des Stiftungsvorstandes gemäß § 17 PSG sowie der Möglichkeit des Stifters, den Ermessensspielraum des Stiftungsvorstands durch satzungsweise Vorkehrungen des Stifters einzugrenzen. Dadurch wird nicht nur die Tätigkeit des Stiftungsvorstandes erleichtert, sondern auch sein Haftungsrisiko verringert.
Weiters wird eine Entscheidung des OGH vorgestellt, wonach der Stifter berechtigt ist, die Vergütung der Vorstandstätigkeit wie auch für die sonstigen Tätigkeiten (zB Beratungstätigkeiten) in der Stiftungserklärung – und zwar auch im Nachhinein – festzulegen.