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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 2|2019

Die Pflicht zur Quartalsberichterstattung entfällt nun auch für prime market-Emittenten

10. April 2019

Die Wiener Börse hat bekanntgegeben, ihr Regelwerk für prime market-Emittenten dahingehend zu ändern, dass künftig die (zwingende) Berichtspflicht zum ersten und dritten Quartal auch für prime market-Emittenten entfällt (für standard market-Emittenten erfolgte diese Erleichterung schon vor einiger Zeit aufgrund einer diesbezüglichen gesetzlichen Vorgabe). Es ist aber natürlich auch diesen Emittenten weiterhin gestattet, freiwillig Quartalsberichte zu erstellen.

Die Erleichterung ist zwar uneingeschränkt zu begrüßen. Wir gehen aber derzeit davon aus, dass die meisten prime market-Emittenten weiterhin quartalsweise berichten werden.

Gennadi Jigoulin

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