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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 7|2018

Die Wiener Börse plant neue Marktsegmente – Eine ideale Gelegenheit für einen „Börsegang light“

8. Oktober 2018

Als Reaktion auf verschiedene gesetzgeberische Initiativen, die kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern sollen, plant die Wiener Börse eine Neuordnung ihrer Marktsegmente. Der Dritte Markt wird künftig aus den drei Segmenten „direct market“, „direct market plus“ und „global market“ bestehen. Die beiden Erstgenannten sind vor allem für junge Wachstumsunternehmen und etablierte Mittelständler interessant (für weitere Informationen siehe auch https://www.wienerborse.at/uploads/u/cms/files/emittenten/boersegang/wiener-boerse-direct-market-plus-ihr-einfacher-kapitalmarteinstieg.pdf).

Im Gegensatz zum Amtlichen Handel hat der Dritte Markt der Wiener Börse zwei entscheidende Vorteile:

  1. Die einmaligen Kosten für die Einbeziehung sind deutlich reduziert, weil man nicht zwingend einen von der FMA zu billigenden Kapitalmarktprospekt braucht.
  2. Die Folgekosten der Einbeziehung betragen einen Bruchteil, weil nur die Marktmissbrauchsverordnung zu beachten ist; andere Pflichten wie Corporate Governance Kodex, Regelpublizität, Übernahmegesetz und weite Teile des Börsegesetzes gelten dagegen für Emittenten im Dritten Markt nicht.

In Kombination mit jüngsten gesetzgeberischen Änderungen tut sich eine besonders spannende Möglichkeit auf: Unternehmen können die Börseeinbeziehung nun deutlich einfacher mit einem öffentlichen Angebot von Aktien verbinden und so ihre Eigenkapitalbasis deutlich stärken. Bis zu einem Angebotsvolumen von EUR 2 Millionen braucht man dafür in Österreich nun lediglich ein Informationsblatt nach dem Alternativfinanzierungsgesetz, zwischen EUR 2 Millionen und EUR 5 Millionen lediglich einen vereinfachten Prospekt nach KMG (betreffend Details zu den diesbezüglich kürzlich erfolgten Änderungen siehe auch https://www.wirtschaftsanwaelte.at/kaptialmarktprospekte-erleichterungen-bei-der-wachstumsfinanzierung-in-sicht/). Erst bei großvolumigeren Angeboten ist ein „echter“ Kapitalmarktprospekt erforderlich.

Mag. Gernot Wilfling

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