MP-Law-Logo weiß

Eckpunkte des Erwachsenenschutz-Gesetzes

18. April 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Das geltende Sachwalterrecht wurde in der Vergangenheit vielfach kritisiert. Viele besachwaltete Menschen sahen sich „entmündigt“. Das vor kurzem beschlossene 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (ErwSchG) soll das Sachwalterrecht umfassend reformieren und mehr Selbstbestimmung gewährleisten. Es tritt mit 1.7.2018 in Kraft. 


Neben der neuen Terminologie umfasst das Erwachsenenschutzgesetz weitreichende inhaltliche Änderungen. 


Unser aktueller Newsletter Private Clients Isue 4|2017 gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen und weist auf den etwaigen Änderungsbedarf für bereits getroffene Vorkehrungen hin.

DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP
DR. MARTIN MELZER, LL.M., TEP