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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 5|2018

FinTech Aktionsplan: Crowdfunding-Plattformen sollen leichter grenzüberschreitend tätig werden können

4. Mai 2018

Technologieunterstützte Innovationen im Finanzdienstleistungsbereich (FinTech) haben sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und so die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen global erbracht werden, nachhaltig beeinflusst. Insbesondere durch den Finanzsektor wurde die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft vorangetrieben. Zur Förderung der damit verbundenen Chancen und zur Stärkung des europäischen Finanzmarktes hat die Europäische Kommission kürzlich mit dem FinTech Aktionsplan ein Maßnahmenpaket vorgestellt, wie Europa zum globalen FinTech-Zentrum werden soll. Den ganzen Text kann man unter folgendem Link nachlesen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52018DC0109. Eine konkrete, für Crowdfunding-Plattformen relevante Maßnahme stellen wir nachfolgend kurz vor.

Die Europäische Kommission strebt unter anderem den Erlass einer Crowdfunding-Verordnung an, mit der erstmals ein EU-weites, einheitliches Regelwerk für Crowdfunding geschaffen werden soll. Crowdfunding-Anbieter sollen ihre Dienstleistung zukünftig auf der Grundlage eines einheitlichen EU-Labels im gesamten europäischen Binnenmarkt anbieten dürfen. Der Anlegerschutz soll durch einheitliche Regeln für die Offenlegung von Informationen, für die Governance und für das Risikomanagement, sowie durch eine kohärente Aufsicht gestärkt werden. Innovativen Geschäftsmodellen soll in Zukunft mittels klaren und konsistenten Zulassungsregelungen eine EU-weite Expansion ermöglicht werden. Wir sehen diesen Ansatz grundsätzlich positiv, wollen für ein endgültiges Urteil aber noch die weitere Entwicklung abwarten. Entscheidend wird letztlich sein, was konkret die angestrebte Crowdfunding-Verordnung (deren Text noch nicht vorliegt) vorschreiben wird.

MAG. FLORIAN ALEXANDER HUTZL

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